Neues Wohngeldgesetz, Wohngeld beantragen

Wohngeld: Seit Anfang Januar gilt das neue Wohngeldgesetz und dieses gibt es nur auf Antrag

2009 war die letzte Reform. Auf Grund der gestiegen Mieten in den letzten Jahren, hat die Bundesregierung beschlossen dies nun anzupassen. Die neuen Sätze gelten jetzt seit Anfang Januar. Wichtig zu wissen, Wohngeld gibt es nur auf Antrag. Daher müssen Sie als Mieter aktiv werden wenn Sie berechtigt sind.

Das Wohngeld wird ab Antragstellung gezahlt. Also nicht rückwirkend. Also um so später Sie ihren Antrag stellen, um so mehr verschenken Sie Geld. Daher sollten Sie keine Zeit verstreichen lassen.

Wo kann ich mein Wohngeld beantragen?

Zuständig ist die Wohngeldstelle für den Antrag. Die Stelle finden Sie bei jeder Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Da bekommen Sie auch die entsprechenden Formulare. Erhalten Sie schon Gelder? Dann bekommen Sie automatisch den höheren Betrag und müssen keinen neuen Antrag stellen.

Wie berechnet sich das neue Wohngeld?

Die Höhe des Wohngeldes hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einem, die Anzahle der Haushaltsmitglieder und deren Gesamteinkommen und der zu berücksichtigende Miete. Grundlage ist die im Mietvertrag vereinbarte Miete einschließlich der kalten Nebenkosten. Heiz- und Warmwasserkosten bleiben dagegen außen vor. Allerdings werden die tatsächlichen Wohnkosten nicht unbedingt in voller Höhe berücksichtigt. Es gibt gesetzlich vorgegebene Höchstbeträge.

Bei dem zu berücksichtigenden Gesamteinkommen werden alle Jahreseinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder mitgezählt und zusammengerechnet. Zum Einkommen zählen alle zu versteuernden Einkünfte, zum Beispiel Löhne, Gehälter, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Kapitaleinkünfte oder Mieteinnahmen.

Arbeitnehmer können von dem jährlichen Gesamtbetrag den steuerlichen Freibetrag von 1000 Euro abziehen. Bezieher von Alters- oder Witwenrente können 102 Euro abziehen. Wer höhere Werbungskosten geltend machen will, muss diese nachweisen. Außerdem gibt es noch einen zusätzlichen pauschalen Abzug für all diejenigen, die Steuern und Sozialabgaben zahlen.

  12. Januar 2016
  Kategorie: Immobilien Allgemein

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