Abgabefrist für Steuererklärung 2015

Bis wann muss die Steuererklärung für 2015 beim Finanzamt abgegeben werden?

Alle Steuerzahler sollten sich diesen Termin Rot im Kalender anstreichen. Bis Ende Mai 2016 muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen sein. Aber auch hier, gibt es natürlich ausnahmen von der Frist. Welche das sind erfahren Sie in unserem Beitrag zur Fristgerechten Abgabe der Steuererklärung für 2015. 

Die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2015 muss beim zuständigen Finanzamt bis spätestens 31. Mai 2016 eingereicht werden. Das geht aus gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder hervor, auf die das Bundesfinanzministerium in Berlin aufmerksam macht.

Für welche Steuerarten gilt die Frist?

Diese Frist gilt für Erklärungen zur Einkommensteuer, zur Körperschaftssteuer, zur Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Fällt der 31. Mai auf einen Sonntag so wie 2015 geschehen, hat man bis Montag den 01. Juni zeit die Steuererklärung einzureichen.

Sollten Sie Hilfe von einem Steuerberater oder einer Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nehmen, haben Sie bis zum 31. Dezember 2016 zeit die Steuererklärung einzureichen. Das Finanzamt kann aber auch verlangen, dass vor Ablauf der allgemeinen Frist die Steuererklärung  abgegeben wird. Von dieser Möglichkeit soll unter anderem Gebrauch gemacht werden, wenn die Steuererklärungen für vorangegangene Veranlagungszeiträume verspätet abgegeben wurden oder sich aus der Veranlagung für den vorangegangenen Veranlagungszeitraum eine hohe Abschlusszahlung ergeben hat.

Für alle Steuerzahler die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, gelten die Fristen. Das betrifft zum Beispiel Arbeitnehmer, die von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hat. Auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, die beide Arbeitslohn beziehen und die Steuerklasse III und V oder das Faktorverfahren gewählt haben, müssen ihre Steuererklärung abgeben. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld I, Kurzarbeiter-, Kranken- oder Elterngeld von mehr als 410 Euro bezogen haben.

Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, kann diese auch freiwillig abgeben. Für die freiwillige Steuererklärung bleiben dann vier Jahre Zeit. Noch bis zum 31. Dezember 2016 ist also eine freiwillige Einkommensteuererklärung für 2012 möglich.

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  8. Januar 2016

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