Ablauf einer Eigentümerversammlung nach WEG recht

Was ist bei einer Eigentümerversammlung zu beachten?

Im Grunde kann man die Eigentümerversammlung vergleichen wie mit einem Parlament. Wie in einem Parlament, wir bei einer Eigentümerversammlung diskutiert und darüber entschieden was in der Wohnanlage passieren soll. Hierzu wird einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung vom Verwalter der Wohnanlage einberufen. Das sieht das Wohnungseigentümergesetz so vor.

Für viele Immobilienbesitzer ist eine Eigentümerversammlung Neuland und wissen nicht so recht wie sie sich auf die Eigentümerversammlung vorbereiten sollen. Mit unserem Drei-Punkte-Plan können Sie sich optimal auf die Eigentümerversammlung vorbereiten.

Punkt 1, Sie erhalten ihre Einladung zur Versammlung

Die Hausverwaltung verschickt an alle Eigentümer die Einladung zur Eigentümerversammlung. In der Einladung steht das Datum wann und wo die Versammlung stattfindet und die Tagesordnungspunkte die besprochen werden sollen. Zu welcher Uhrzeit eine Eigentümerversammlung beginnen darf, gibt es rechtliche Vorgaben. Vor 15Uhr darf eine Versammlung nicht beginnen. Der Grund ist, es soll berufstätige und von auswärts kommende Eigentümer die Chance gegeben werden an der Versammlung teilzunehmen. Tabu sind Ferienzeiten für Versammlungen.

Wer zum besagtem Termin keine Zeit hat an der Eigentümerversammlung teilzunehmen, hat die Möglichkeit eine Person seines Vertrauens als bevollmächtigen zur Versammlung zu schicken. Hierbei ist zu beachten und wichtig, es gibt Wohnugseigentümergemeinschaften die in der Teilungserklärung geregelt haben, dass nur der Verwalter, Miteigentümer oder Verwandte ersten Grades die Vollmacht ausüben können.

Lesen Sie sich die Tagesordnungspunkte in der Einladung genau durch. Hierüber wird bei der Versammlung abgestimmt. Was sind so typische Punkte die in einer Eigentümerversammlung besprochen bzw. darüber abgestimmt wird? Zu aller erst, erfolgt der Rechenschaftsbericht der Hausverwaltung gefolgt von der Genehmigung der Hausgeldabrechnung. Anschließend kommt noch der Wirtschaftsplan für das nächste Abrechnungsjahr. Das sind die ersten drei Punkte in jeder Eigentümerversammlung. Sind die drei Punkte abgearbeitet, geht es um die Immobilie selbst. Das sind so Punkte wie eventuelle Sanierungen am Gebäude, hat der Hausmeisterdienst ordentlich gearbeitet, wählen des Beirates usw. Wichtig! Es dürfen nur über Sachen abgestimmt werden die in der Einladung standen. Daher, sollten Sie selbst Punkte haben die sie einbringen möchten, informieren sie den Verwalter rechtzeitig um diese auf die Tagespunktordnung zu bringen. Die müssen klar formuliert sein damit die anderen Eigentümer die Chance haben sich darauf vorbereiten zu können so der Bundesgerichtshof in einem Urteil (Az.: V ZR 96/10).

Punkt 2, die Eigentümerversammlung ist im vollem Gange

Wir gehen mal davon aus, sie sind in der Wohnungseigentümergemeinschaft neu und es ist ihre erste Versammlung. Wir empfehlen immer, halten Sie sich erst mal zurück. Beobachten sie wer eventuell mit Ihnen auf einer Linie ist. So lassen sich eigene Vorstellungen leichter durchsetzen. Hier wäre es gut, schon im Vorfeld Kontakt zu anderen Eigentümer suchen.

Noch ein Tipp, als neuer Eigentümer haben sie nicht das Wissen über die Wohnanlage wie die Alteigentümer. Nehmen Sie zur Versammlung die letzten drei Eigentümerprotokolle mit. Die haben Sie beim Kauf der Immobilie erhalten. Lassen Sie sich auch vor der Versammlung die Beschlusssammlung geben.

Bevor jetzt die Versammlung eröffnet wird, muss der Verwalter die Beschlussfähigkeit feststellen. Wie die Beschlussfähigkeit zustande kommen kann, ist in der Teilungserklärung geregelt. Zwei Arten der Beschlussfähigkeit gibt es. Einmal hat jeder Eigentümer eine Stimme. Dabei ist es unerheblich wie viel Wohnungen ein Eigentümer hat. Er hat nur eine Stimme. Die zweite Variante ist, es geht nach dem Miteigentumsanteil.

Eine Versammlung ist dann beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Anteile bei der Versammlung ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Versammlung abgesagt.

Ist die Beschlussfähigkeit vorhanden, findet die Versammlung statt und der Verwalter protokolliert die Versammlung. Da die Eigentümerversammlung nicht öffentlich ist, dürfen sie keine mitschnitte der Versammlung machen. Das wäre eine Straftat! Notizen dürfen sie machen.

Punkt 3, Sie erhalten das Protokoll zur Versammlung

Sollten Sie Fehler im Protokoll entdecken, teilen Sie diese dem Verwalter mit. Für Beschlussanfechtungen haben Sie einen Monat Zeit. Ein weiteres Monat Zeit haben Sie für die Begründung. Die Frist für die Anfechtung beginnt mit dem Tag der Versammlung.

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