Firma droht mit Schufa Eintrag, Bundesgerichtshof sagt das ist unzulässig

Viele Firmen die mit der Schufa zusammen arbeiten drohen gerne bei Zahlungsausfall ihren Kunden mit einem Schufa- Eintrag. Dabei will man auf den Kunden druck ausüben. 2015 hat der Bundesgerichtshof dazu eine Entscheidung getroffen um dieser Methode Einhalt zu gebieten. Im Verhandelten Fall ging es um die Firma Vodafone die einen Kunden mit einem negativen Schufa Eintrag drohte.

Bundesgerichtshof entschied, Drohung mit einem Schufa Eintrag ist unzulässig

Für beide Vertragspartner ist es ärgerlich wenn eine offene Rechnung im Raum steht. Ist das Zahlungsziel überschritten und es wird darauf hin mit einem Eintrag in das Schuldnerverzeichnis der Schufa gedroht, ist das nach Ansicht des Bundesgerichtshofes unzulässig. Der Bundesgerichtshof gab der Verbraucherzentrale Hamburg mit seinem Urteil vom 19. März 2015 (Az.: I ZR 157/13) recht, dass der Telekommunikationsanbieter Vodafone säumige Kunden unangemessen unter Druck setzte.

Das Urteil ist dahingegen Interessant und wertvoll für Verbraucher, die sich gegen fordernden Firmen unfair oder zu unrecht ausgeliefert füllen. In dem besagten Fall, behauptet die Firma Vodafone gar, dass sie dazu verpflichtet sei die unbestrittene Forderung an die Schufa weiterzuleiten. Das Gesetz sagt aber was anderes. Laut Gesetz ist eine Weiterleitung an die Schufa unzulässig, wenn der Schuldner die Forderung als unberechtigt ansieht und somit bestreitet.

Andere Unternehmen, drohen die auch gleich mit einem Schufa-Eintrag

Es ist leider nicht nur in der Mobilfunk Branche eine gängige Praxis mit der Schufa zu drohen. Zumal für den Betroffenen mit einem negativen Schufa-Eintrag zahlreiche Einschränkungen warten. Es werden Vertragsabschlüsse erschwert bzw. kommen erst gar nicht zustande oder beim Online-Shopping ist die Nutzung eingeschränkt und bei einem neuen Handy-Vertrag werden sie abgelehnt.

Ob die Drohung oder gar die praktische Weiterleitung der Daten an die Schufa zulässig sind, lässt sich nur anhand einer genauen Prüfung sagen. Es ist anzunehmen, dass insbesondere Laien jedoch nur wenig mit der genauen Bedeutung der verwendeten Worte „unstreitig“ was anzufangen wissen.

Wer mit einer Drohung durch einen negativen Schufa-Eintrag betroffen ist, sollte sich nicht einschüchtern lassen sondern sich Hilfe holen. Hilfe bekommen Sie bei der Verbraucherzentrale die in jeder Stadt ansässig ist.

  16. Januar 2016

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