Gebäudesanierung, bringt mir das steuerliche Vorteile?

Gebäudesanierung, kann ich das bei der Steuer geldent machen?

Sie haben eine Immobilie neu gekauft oder möchten Ihre Immobilie sanieren, die Ausgaben für die Gebäudesanierung können Sie bei der Steuer geltend machen. Wie das geht und auf was Sie achten müssen, sagt Ihnen der Neue Verband der Lohnsteuerhilfen

Der NVL (Neue Verband der Lohnsteuerhilfen) weißt darauf hin, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nur über mehrere Jahre verteilt als Werbungskosten geltend gemacht werden können.

Beispiel, Sie haben eine Wohnung gekauft die Vermietet ist. Dann setzten Sie in aller Regel 2 Prozent jährlich als AFA ab. Um das ganze plausibler zu erklären, zeigen wir Ihnen ein rechen Beispiel. Nehmen wir mal, in unseren Beispiel hat die Immobilie 150.000,00€ gekostet. Dann wäre die Abschreibung (AFA) jährlich 3.000,00€. Erhaltungsmaßnahmen für die Immobilie dürften Sie als Werbungskosten sofort abziehen. Das wären zum Beispiel: Erneuerungen von Heizungs- oder Elektroanlagen, Fenster, Türen und Böden oder auch das Tapezieren und Malern.

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Was unbedingt beachtet werden muss, haben Sie innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung hohe Aufwendungen für Modernisierung und Instandsetzungen, sind diese anschaffungsnahe Aufwendungen. 15 Prozent ist derzeit die Grenze für Anschaffungskosten. Sämtliche kosten jenseits dieser 15 Prozent Grenze dürften Sie nicht sofort in Abzug bringen. Das heißt, nehmen wir unser Beispiel von oben, die Immobilie hat 150.000,00€ gekostet 15 Prozent wären also 22.500,00€ gerechnet vom Kaufpreis. Würden Sie jetzt in den ersten drei Jahren die Immobilie modernisieren oder renovieren und der Gesamtbetrag zuzüglich Umsatzsteuer die 15 Prozent sprich die 22.500,00€ aus unserem Beispiel überschreiten, dürften Sie die Mehrkosten mit dem Kaufpreis der Immobilie nur mit 2 Prozent AfA jährlich abschreiben. Wären Ihre Ausgaben nur bis zu denn 22.500,00€, könnten Sie diese sofort als Werbungskosten geltend machen.

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Das BFH (Bundesfinanzhof) hat diese Praxis in einigen Urteilen bestätigt. Mehr dazu unter dem Aktenzeichen: (Az.: IX R 22/15, IX R 25/14, IX R15/15)

  18. November 2016
  Kategorie: Immobilien Allgemein

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