Anspruch auf Schmerzensgeld? Eigentümer läuft gegen das Baugerüst
Eigentümer will Schmerzensgeld weil er gegen das Baugerüst gelaufen ist.
Ein Eigentümer einer Immobilie hat eine Firma beauftragt ein Baugerüst aufzubauen für Sanierungen an der Immobilie. Bei Hineingehen in die Immobilie stieß Er gegen eine Querstange am Baugerüst. Daraufhin verklagte der Eigentümer die Firma auf Schmerzensgeld. Hatte der Eigentümer mit seiner Klage Erfolg?
Man kann in Deutschland gegen alles und jeden klagen. Sei es die Gemeinden weil man auf schlechte Straße ausrutscht und sich die Beine bricht oder den Supermarkt weil das am Boden gefallene Joghurt noch nicht weggewischt ist und man ausrutscht.
Aber mal zurück zu unserem Fall, sollte eine Gerüstbaufirma nicht nach Vorschrift arbeiten, kann das für die Gerüstbaufirma teuer werden. Sind aber deren Kunden unvorsichtig, haften Gerüstbaufirmen nicht zwangsläufig so das Amtsgericht Nürnberg im verhandelten Fall (Az. 239 C 5388/16)
Der Eigentümer (Kläger) selbst hatte die Firma beauftragt auf seinem Anwesen Sanierungsarbeiten durchzuführen. Dazu wurde ein Baugerüst benötigt. Der Kläger wusste also von dem Baugerüst.
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Was ist passiert. Der Kläger erhielt einen Anruf und daraufhin wollte Er eilig in Haus laufen. Es kommt wies kommen muss, der Kläger lief gegen eine Querstange und zog sich eine Gehirnerschütterung zu. Er verklagte die Firma auf Schmerzensgeld mit der Begründung: Die Gerüstbaufirma hätte die Querstange mit Bändern markieren müssen, um so diese gleich zu erkennen.
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Das Amtsgericht Nürnberg sah das aber ganz anders. Es ist klar, dass das Gerüst die Ursache für den Schaden ist, jedoch wusste der Kläger das hier ein Gerüst steht und es waren andere Faktoren, die zu dem Unfall führten. Zum einen, der stand der Sonne, dass eilige hineinlaufen wegen dem Anruf das eine eigene Willensentscheidung laut Gericht darstellt. Zuallerletzt befand das Gericht noch das die Querstange ausreichend zu erkennen war. Aus diesen Gründen hat die Baufirma die Querstange nicht besonders kennzeichnen müssen.