Kündigungsfristen bei Wohnraummietverträgen für Mieter und Vermieter

Unterschiedliche Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter

Wer seinen Mietvertrag kündigen will, hat entsprechende Kündigungsfristen einzuhalten. Es gelten für Mieter und Vermieter jeweils unterschiedliche Kündigungsfristen. Wobei hier die Mietdauer eine erhebliche Rolle spielen kann.

Wie sind die unterschiedlichen Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter?

Mieter können bei unbefristeten Mietverträgen ohne Angabe von Gründen jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist ihren Mietvertrag kündigen. Wollen Vermieter einen Mietvertrag kündigen, sind diese an strengen Regeln gehalten. Auch die Kündigungsfrist ist abhängig von der Mietdauer des Mietvertrages.

Welche Gründe zur Kündigung des Mietvertrages muss der Vermieter vorbringen?

Der Vermieter kann nur dann Kündigen, wenn Eigenbedarf besteht, der Mieter erheblich das Mietvertragsverhältniss verletzt bzw. stört. Egal welchen Grund der Vermieter bei seiner Kündigung ausspricht, müssen diese hieb und stichfest sein. Ansonsten läuft die Kündigung ins leere.

Wie sind die Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter geregelt?

Zu aller erst, sollten Sie als Mieter in ihrem Mietvertrag schauen wie die Kündigungsfrist geregelt ist. Derzeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate. Das heißt für Sie als Mieter, sollten Sie im Mietvertrag eine Kündigungsfrist stehen haben, die die 3 Monate übersteigt, sind diese null und nichtig. Außer Sie haben einen Kündigungsausschluss vereinbart. Sollten Sie wiederum eine Kündigungsfrist von unter 3 Monaten in ihrem Mietvertrag stehen haben, zählt diese.

Für Vermieter sehen die Kündigungsfristen ganz anders aus. Hier ist die Kündigungsfrist nach Jahre gestaffelt. Das heißt:

Mietdauer von 5 Jahren = Kündigungsfrist von 3 Monaten
Mietdauer ab 6 Jahren bis 8 Jahren = Kündigungsfrist von 6 Monaten
Mietdauer ab 8 Jahren = Kündigungsfrist von 9 Monaten

Ausnahme!

In vielen alten Mietverträgen, die vor 2001 geschlossen wurden, steht eine Kündigungsfrist ab 10 Jahren Mietdauer von 12 Monaten drin. Diese gilt auch weiterhin für den Vermieter. Der Mieter kann trotzdem mit der aktuellen gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen.

Auch Interessant: Mindesmietdauer, wie sind die gesetzlichen Fristen?

Wir von Maderer Immobilien hoffen Ihnen mit unserem Blogbeitrag eine Hilfestellung zu geben um das Thema Kündigungsfristen bei Mietverträgen leichter zu verstehen.