Mietminderung wegen Schimmel in der Wohnung, ja oder nein?

Der Mieter bemerkte in seiner Mietwohnung einen Schimmelbefall und verlangte von seinem Vermieter diesen zu entfernen. Der Vermieter reagierte auf die Aufforderung seines Mieters nicht. Der Mieter kürzte daraufhin seine Miete um 30 Prozent. Der Vermieter kündigte seinen Mieter daraufhin die Wohnung.

Das Amtsgericht Köln stellte sich auf die Seite des Mieters. Das Gericht ist der Meinung, eine Mietminderung von 10 Prozent der Miete sei hier gerechtfertigt. Zusätzlich dürfte der Mieter noch 40 Prozent der Miete unter Vorbehalt einbehalten.
AG Köln, Az.: 212 C 86/13

  21. Oktober 2015
  Kategorie: Mietrechtsurteile

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