Schimmelbefall Vermieter muss aufs Lüften hinweisen

Sandra K. bemerkte in ihrer möblierten Wohnung hinter einem Schrank Schimmel. Der Vermieter machte Sandra K. dafür verantwortlich. Ein Sachverständigen-Urteil sollte das beweisen. Die 455 Euro für das Sachverständigen-Urteil forderte der Vermieter ebenfalls von Sandra K.

Aber, dass Gutachten ergab das der Schrank an den Stockflecken schuld war. Die wand hinter dem Schrank blieb kühl. Nur durch vermehrtes Heizen und häufigen Lüften (bis viermal am Tag) hätte den Schimmelbefall verhindert.

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Weil die Wohnung möbliert vermietet wurde und der Vermieter seine Mieterin nicht darauf hingewissen hat entsprechend zu lüften, muss Sie das Gutachten nicht zahlen.
LG Aachen, Az.: 2 S 327/14

  22. Oktober 2015
  Kategorie: Mietrechtsurteile

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