Mietvertrag mit Wohngemeinschaft (WG)

Auch wenn ein Vermieter mit jedem einzelnen Mieter einen Mietvertrag in einer Wohngemeinschaft (WG) geschlossen hat, kann sich aus den Gesamtumständen ergeben, dass der Mietvertrag mit einer Wohngemeinschaft geschlossen wurde. In einem Fall aus der Praxis schloss ein Vermieter mit vier Personen jeweils einen Mietvertrag. Die Mieter wohnten vorher nicht zusammen und hatten auch kein familiäres Verhältnis.

Ferner ergaben auch ihre beruflichen Tätigkeiten keine über den Wohngemeinschaftszweck hinausgehenden Beziehungen. Des Weiteren hatte jeder ein eigenes Zimmer. Aufgrund dieser Sachlage musste der Vermieter davon ausgehen, dass die Wohnung an eine Wohngemeinschaft vermietet wurde und er somit der Auswechslung einzelner Mieter zustimmen musste.

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  1. März 2020
  Kategorie: Immobilien Vermieten