Was darf ich als Mieter auf meinem Balkon alles machen?

Sommerzeit ist Balkonzeit. Da gehen oft die Nachbarschaftsstreitigkeiten los. Was darf ich alles auf meinem Balkon machen, was müssen meine Nachbarn erdulden. Maderer Immobilien möchte hier einen Leidfaden geben wie Sie Konflikte mit Ihrem Nachbarn vermeiden.

Zu aller erst, der Balkon gehört zur Wohnung – Mieter dürfen ihn daher prinzipiell nutzen, wie sie wollen. Ein Problem gibt es meist doch: die Nachbarn. Auf die muss man Rücksicht nehmen. Es gilt das Gebot der Rücksichtnahme. Darauf weißt der Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland hin.

So sollte als Beispiel, beim Sonnen, das allgemeine ästhetische Empfinden berücksichtigt werden. Das heißt, FKK- Sonnen kann Ärger machen. Auch das beliebte Musik hören, muss in angemessener Lautstärke erfolgen so das die Nachbarn nicht gestört werden.

Auch auf dem Balkon darf im Frühling und Sommer ab und zu gegrillt werden. Solange Sie nicht zu oft grillen, müssen es die Nachbarn erdulden. Wichtig dabei ist, dass Sie auch beim grillen auf die Nachbarn Rücksicht nehmen. Belästigungen durch Rauch und Ruß müssen die nicht klaglos hinnehmen.

Als Mieter dürfen Sie auch rauchen. Auch wenn ihr Nachbar dem rauchen gegenüber empfindlich ist. Dies hat das Amtsgericht Rathenow entschieden. Die Klage eines Ehepaars aus Brandenburg wurde angelehnt. Die wollten dass ihr Nachbar nur noch zu bestimmte Zeiten rauchen darf auf dem Balkon. Dafür sah das Gericht keine Rechtsgrundlage.

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Auch Dekorationen auf dem Balkon sind grundsätzlich erlaubt. Beispiel: Blumenkästen am Balkongeländer. Sie müssen nur sicherstellen, dass die Kästen nicht hinunterfallen können. Eine feste Montage an der Fassade, ist nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich.
Zulässig ist es auch, Balkonmöbel oder einen Sonnen- oder Sichtschutze aufzustellen. Hier gilt das gleiche wie bei den Blumenkästen, Sie als Mieter tragen die Verantwortung dass bei einem Unwetter niemand zu schaden kommt.

Möchten Sie eine Markise anbringen, bedarf es der Zustimmung des Vermieters. Das diese mit der Fassade fest montiert wird.

  1. Oktober 2015
  Kategorie: Immobilien Allgemein

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