Wieviel Hunde darf ich in meiner Mietwohnung halten?

Im Verhandelten Fall vor dem Amtsgericht München hat ein Mieter mehrere Hunde in seiner Mietwohnung gehalten. Der Vermieter klagte gegen die Tierhaltung mit der Begründung ein Hund wäre genug. Der Mieter berief sich darauf das im Mietvertrag keine Regelung über die Berechtigung zur Tierhaltung drin steht.
Das Gericht gab dem Vermieter recht, der Mieter darf nur einen Hund in der Wohnung halten.
(AG München Az.: 424 C 28654/13)

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  17. Oktober 2015
  Kategorie: Mietrechtsurteile

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