Nachmieter, wann darf der Vermieter ablehnen?

Viele Mieter glauben, wenn Sie einen Nachmieter stellen, kommen sie vorzeitig aus dem Mietvertrag. In den meisten Fällen, müssen die Vermieter den vorgeschlagenen Kandidaten nicht akzeptieren. Aber eine der am häufigsten Gründe der Vermieter funktioniert nicht.

Ich habe einen Nachmieter, jetzt komme ich aus dem laufenden Mietvertrag

Es hat sich bei den meisten Mieter der Glaube verfestigt, dass sie jederzeit aus den laufenden Mietvertrag entlassen werden wenn sie einen oder mehrere Nachmieter ihren Vermieter stellen. Um aus den laufenden Mietvertrag raus zu kommen, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung im eigenen Mietvertrag das bei einem entsprechenden Interessenten der Mietvertrag ausgehoben wird. Die zweite Variante wäre, dass Sie mit ihrem Vermieter einen Aufhebungsvertrag abschließen.

Auch Interessant: Rechte und Pflichten bei der Nachmieter suche

Aber auch hierbei gilt, der Vermieter muss den Interessenten nur dann akzeptieren, wenn er diesen für geeignet hält in das Mietverhältnis einzutreten. Sie als noch Mieter sind dafür zuständig die erforderlichen Nachweise zu erbringen über den potenziellen Nachmieter geeignet sind. Welche Nachweise hierfür erforderlich sind, sollten Sie im Vorfeld mit ihrem Vermieter besprechen.

Eines der wichtigsten Kriterien für den Vermieter ist, dass der Interessent wirtschaftlich in der Lage ist nachweislich seine Miete zu bezahlen.

Ablehnungsgründe der Vermieter

Ein triftiger Grund zur Ablehnung eines Interessenten sind, der Nachmieter hat nur eine beschränkte Aufenthaltsgenehmigung. Das könnte das Vertragsverhältnis gefährden. Ein weiter Grund für eine Ablehnung der Interessenten kann sein, er genehmigungspflichtige Haustiere oder die Wohnung soll für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Kinder sind hingegen kein Grund einen Interessenten abzulehnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) schon vor Jahren entschieden.

Auch Interessant: Rechte und Pflichten bei der suche nach einem Nachmieter

Sollte es Ihnen nicht gelingen einen adäquaten Interessenten zu stellen, müssen Sie bis zum Vertragsende die Miete bezahlen auch wenn Sie nicht mehr in der Wohnung wohnen.

Ein Urteil des Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 247/14) unterstützt den Vermieter: Demnach ist er nicht verpflichtet, sich an der Nachmietersuche zu beteiligen.


Ihr Autor
Jörg Maderer
Geschäftsführer und
Immobilienmakler

Maderer Immobilien, Immobilienmakler Nürnberg, Immobilienmakler Fürth, Immobilienmakler Erlangen

  3. März 2016
  Kategorie: Immobilien Vermieten
  1. Bianca Kraut sagt:

    Wie vielen Bewerbern darf abgesagt werden ob wohl sie in der Lage waren eine Wohnung zu mieten bzw die monatliche Miete aufbringen zu können?
    Gibt es dafür eine Regelung?
    Oder darf der Vermieter so vielen absagen wie er will?

    1. Der Vermieter braucht keinen Nachmieter zu akzeptieren. Es gibt vereinzelt Gerichte die gegen den Vermieter geurteilt haben bei einem entsprechenden Nachmieter. Hierzu müsste man klage einreichen.

Einen Kommentar hinterlassen

Sie müssen eingeloggt sein Ihre Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht